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Hier finden Sie für Ihre Einrichtung, Träger, Schule, Kita, Familienzentrum die richtigen Fördertöpfe! Lassen Sie die Sicher-Stark-Vorträge, Fachkräfteschulungen, Webinare und Sicher-Stark-Kurse fördern!

Für alle anderen Bundesländer die u. nicht aufgeführt sind, gibt es die bundesweite Bildungsprämie*. Unter  der bundesweiten Rufnummer 0800-2623 000 erfahren Sie, ob Sie antragsberechtigt sind.

Mit der Bildungsprämie können Sie sich 50 % (maximal 500,- Euro) des Kurspreises ggfls. fördern lassen.

Leistungsberechtigte ( SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag)  können die Kosten über das Bildungspaket abrechnen. Einfach den Antrag zu Kursbeginn mitbringen. 

 

Hier eine Übersicht von weiteren möglichen Fördermöglichkeiten**:

 

  • Brandenburg:
    In Brandenburg werden Weiterbildungen durch den Bildungsscheck bis zu von 70 % der Seminargebühr ohne Obergrenze ein Mal pro Jahr gefördert. Für die Beratung und Antragstellung wenden Sie sich bitte einfach an das Team der LASA Brandenburg GmbH,
    Telefon: 0331-6002 333, und lassen Sie sich gleich einen Beratungstermin geben.


  • Bremen:
    In Bremen können Sie sich die Seminare bis zu 500 Euro mit dem Weiterbildungsscheck Bremen fördern lassen. Erfahren Sie bei der Arbeitnehmerkammer Bremen unter 0421 36301432, ob Sie Anspruch auf den Weiterbildungsscheck haben und beantragen Sie diesen gleich.

  • Hamburg:
    Wenn Sie Mitarbeiter in eines Hamburger-Unternehmens mit weniger als 250 Mitarbeitern sind und Ihr Arbeitgeber
    Ihnen die Notwendigkeit der Weiterbildung bescheinigt, können Sie sich die Seminare mit bis zu 1.500 Euro
    durch den Weiterbildungsbonus Hamburg fördern lassen. Weitere Informationen sowie den Antrag des Weiterbildungsbonus HH erhalten Sie bei c/o Punkt Bildungsmanagement unter 040 28407830. 

  • Hessen:
    Der Qualifizierungsscheck Hessen ermöglicht Ihnen eine Förderung unserer Seminare mit bis zu 500 Euro.
    Welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen sollten, erfahren Sie unter 069 5979966-0.

  • Sachsen:
    In Sachsen können sich Arbeitnehmer mit einem maximalen monatlichen Bruttoeinkommen von 2.500 Euro, oder Beschäftigte,
    die bis zu 4150 Euro verdienen und älter als 50 Jahre sind, in Teilzeit arbeiten, befristet beschäftigt oder Leiharbeitnehmer sind
    ihre Weiterbildung bis zu 80 % fördern lassen. Förderberechtigt sind auch Arbeitslose, die weder Arbeitslosengeld I
    noch Arbeitslosengeld II oder andere finanzielle Leistungen von der Arbeitsagentur erhalten. Alle weiteren Informationen
    erfahren Sie im Kundencenter der SAB unter 0351 49104930.

  • Thüringen:
    Sie sind Arbeitnehmer in einer kleinen Einrichtung in Thüringen und möchten sich gerne weiterqualifizieren. Dann lassen Sie sich
    mit dem Weiterbildungsscheck Thürigen Ihre Weiterbildung mit bis zu 500 Euro fördern. Ob Sie antragsberechtigt sind,
    erfahren Sie bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung unter: 0361 222 30.


  • Nordrhein-Westfalen:
    Der Bildungsscheck NRW unterstützt Sie mit einer Förderung Ihrer Weiterbildung mit bis zu 50 %
    der Fortbildungskosten (maximal 500 Euro). Sie sind in einer Einrichtung in NRW beschäftigt oder haben Ihren Wohnsitz in NRW? Sie verdienen max. 30.000 Euro brutto im Jahr (bei gemeinsam veranlagten 60.000 Euro brutto). Sie sind Beschäftigt aber
    in Elternzeit? Dann gehen Sie Ihre Weiterbildung jetzt aktiv an und beantragen Sie den Bildungsscheck NRW unter 0211 8371929.

  • Rheinland-Pfalz:
    Sie wohnen in Rheinland-Pfalz und sind Angestellte/geringfügig Beschäftigte/Berufsrückkehrer oder Existenzgründer?
    Dann können Sie sich ab sofort die Kurse mit dem Qualifizierungsscheck Rheinland-Pfalz
    bis zu 500 Euro fördern lassen. Weitere Informationen zum Qualifizierungsscheck und zur Antragsstellung
    erhalten Sie unter: 0800 5888432 oder http://www.qualischeck.rlp.de/


  • Zusätzliche projektgebundene Förderprogramme:

    Sprach-KitasAb dem 1. Januar 2016 startet das neue Bundesprogramm und NachfolgeprojektSprach-Kitas. 

     

    Nach der erfolgreichen Phase von Schwerpunkt Kitas Sprache und Integration werden in den Sprach-Kitas neue Impulse, Anregungen und Ideen für die alltagsintegrierte Sprachbildung im Elementarbereich gesetzt.

    Mit dem neuen Bundesprogramm Sprach-KitasWeil Sprache der Schlüssel der Welt ist 
    wird das fortgeführt, was in den Jahren 2011-2015 erfolgreich in den Schwerpunkt-Kitas gemacht wurde: Vertiefung und Förderung der Sprachkompetenz bei den Kindern.

    Ein weiterer Schwerpunkt dieses Projektes bildet nicht nur die Sprachbildung bei Kindern, sondern     auch Inklusive Bildung und die Zusammenarbeit mit Familien.

     

    Mit den Projektgelder werden außerdem zusätzliche Stellen für Sprachförderkräfte sowie für Fachberatungen geschaffen, 
    die 
    die beteiligten Kitas kontinuierlich bei der Umsetzung begleiten.

    Weitere Informationen sind auf der Internetseite von Frühe Chancen aufgeführt:

    http://www.fruehe-chancen.de/sprach-kitas


     
  • Zusätzliche ländergebundene Förderprogramme:

    Rheinland-Pfalz

    Kita!Plus - Landesprogramm zur Qualifizierung und Prozessbegleitung der pädagogischen Fachkräfte 
    und Teams in Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz.

    Es gibt 6 Förderbereiche, die  mit jeweils 400 Euro pro Tag gefördert werden.
    Die Anträge für das Kita!Plus-Programm muss der Träger der Einrichtung stellen. 

    Mit diesem Programm lassen sich auch Teamfortbildungen finanzieren.
    Die Mindestteilnehmerzahl von 10 Fachkräften muss dafür erfüllt sein.

    Weitere Informationen und Vordrucke zu dem Kita! Plus-Programm erhalten Sie hier:

    http://lsjv.rlp.de/kinder-jugend-und-familie/kindertagesstaetten-kindertagespflege/
    fortbildungsprogramm-fuer-erzieherinnen-und-erzieher/

     

    Nordrhein-Westfalen


     

    Sprachförderprogramm zur „Alltagsintegrierten Sprachbildung und Beobachtung im Elementarbereich

    Die Akademie-Seminare und Teamfortbildungen zu den Themen

    sind nach den gesetzlichen Vorgaben des neuen KiBiz-Änderungsgesetzes
    im Bereich Frühe Bildung, Sprachbildung, Sprachförderung und Beobachtung
    der sprachlichen Entwicklung förderungsfähig.

     

    Die Förderung muss der Träger Ihrer Einrichtung stellen. Gefördert werden pauschal 20 bzw. 40 Euro pro pädagogische Fachkraft.

    Die Fortbildungen werden durchgeführt zertifizierten Multiplikatoren des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen.

    Weitere Informationen und Vordrucke zu dem NRW-Programm „Alltagsintegrierte Sprachbildung“ erhalten Sie hier:

    https://www.kita.nrw.de/fachkr%C3%A4fte-fachberatung/qualifizierung

     

  • Tipps und Hinweise:

    Fragen Sie Ihren Träger/Ihren Arbeitgeber, ob er die Kosten für die Seminare und Vorträge übernimmt. 
    Grundsätzlich sind Fortbildungskosten von der Steuer absetzbar.
    Absetzbar sind aber nicht nur die reinen Teilnahmegebühren der Seminare und Lehrgänge, sondern auch die Fahrtkosten, 
    die Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten, Lernmittel und Fachliteratur.

     

    Bildungsfreistellung/Bildungsurlaub

    Geltungsbereich: Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland

    In 14 der 16 Bundesländer gibt es das Recht auf bezahlte Freistellung für Weiterbildung, bekannt als Bildungsurlaub oder Bildungsfreistellung. Anspruch auf Freistellung haben dabei Erwerbstätige im Umfang von bis zu 5 Arbeitstagen pro Jahr. Die Freistellung bezieht sich meist auf politische und berufliche Weiterbildung, in einigen Ländern auch auf die allgemeine und die kulturelle Weiterbildung. Die rechtlichen Grundlagen unterscheiden sich von Land zu Land. Einen Link auf die Portale der Länder finden Sie unter:

    www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Bildung/AllgWeiterbildung/2016_Weiterbildung_Laenderuebersicht.pdf

    Auf der Homepage der Kultusministerkonferenz erhalten Sie des Weiteren einen guten Überblick über die Weiterbildungsförderung der Länder:
    www.kmk.org/themen/allgemeine-weiterbildung.html
    Unter anderem werden dort auch die Förderbedingungen für den  Bildungsscheck in Nordrhein-Westfalen und den Qualifizierungsscheck in Hessen vorgestellt. 

    Für einen  noch umfassenderen, aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder sowie der Europäischen Union empfiehlt sich die Förderdatenbank.

    Informationen unter:

    http://www.foerderdatenbank.de/

*Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der EU gefördert.

**Das Sicher-Stark-Team gibt keine Garantie auf Aktualität und Anspruch der Fördermaßnahmen. Der Einzelfall entscheidet. Rechtsansprüche werden ausgeschlossen.