Fördertöpfe 2023, Fördergelder 2023, Förderung 2023, Sicher-Stark-Finanzierung, Gewaltprävention, Fachkräftefortbildung, Weiterbildung

Hier finden Sie für Ihre Einrichtung, Kindertageseinrichtung, Ihren Träger, Grundschule, Kita oder Ihr Familienzentrum die richtigen Fördertöpfe! Lassen Sie sich die Sicher-Stark-Vorträge, Fachkräfteschulungen, Webinare und Sicher-Stark-Kurse fördern!

Für alle anderen Bundesländer, die unten nicht aufgeführt sind, gibt es die bundesweite Bildungsprämie*. Unter der bundesweiten Rufnummer 0800-2623 000 erfahren Sie, ob Sie antragsberechtigt sind.

Mit der Bildungsprämie können Sie sich 50 % (maximal 500,-- Euro) des Kurspreises ggf. fördern lassen.

Leistungsberechtigte ( SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag)  können die Kosten über das Bildungspaket abrechnen. Einfach den Antrag zu Kursbeginn mitbringen. 

 

Hier eine Übersicht von weiteren möglichen Fördermöglichkeiten**:

 

  • Brandenburg:
    In Brandenburg werden Weiterbildungen durch den Bildungsscheck bis zu 70 % der Seminargebühr ohne Obergrenze ein Mal pro Jahr gefördert. Für die Beratung und Antragstellung wenden Sie sich bitte einfach an das Team der LASA Brandenburg GmbH,
    Telefon: 0331-6002 333, und lassen Sie sich gleich einen Beratungstermin geben.


  • Bremen:
    In Bremen können Sie sich die Seminare bis zu 500,-- Euro mit dem Weiterbildungsscheck Bremen fördern lassen. Erfahren Sie bei der Arbeitnehmerkammer Bremen unter 0421 36301432, ob Sie Anspruch auf den Weiterbildungsscheck haben und beantragen Sie diesen gleich.

  • Hessen:
    Der Qualifizierungsscheck Hessen ermöglicht Ihnen eine Förderung unserer Seminare mit bis zu 500,-- Euro.
    Welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen sollten, erfahren Sie unter 069 5979966-0.

  • Sachsen:
    In Sachsen können sich Arbeitnehmer*innen mit einem maximalen monatlichen Bruttoeinkommen von 2.500,-- Euro, oder Beschäftigte, die bis zu 4150,--Euro verdienen und älter als 50 Jahre sind, in Teilzeit arbeiten, befristet beschäftigt oder Leiharbeitnehmer*in sind, ihre Weiterbildung bis zu 80 % fördern lassen. Förderberechtigt sind auch Arbeitslose, die weder Arbeitslosengeld I noch Arbeitslosengeld II oder andere finanzielle Leistungen von der Arbeitsagentur erhalten. Alle weiteren Informationen
    erfahren Sie im Kundencenter der SAB unter 0351 49104930.

  • Thüringen:
    Sie sind Arbeitnehmer*in in einer kleinen Einrichtung in Thüringen und möchten sich gerne weiterqualifizieren. Dann lassen Sie sich mit dem Weiterbildungsscheck Thürigen Ihre Weiterbildung mit bis zu 500,-- Euro fördern. Ob Sie antragsberechtigt sind, erfahren Sie bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung unter: 0361 222 30.

  • Nordrhein-Westfalen:
    Der Bildungsscheck NRW unterstützt Sie mit einer Förderung Ihrer Weiterbildung mit bis zu 50 % der Fortbildungskosten (maximal 500,-- Euro). Sie sind in einer Einrichtung in NRW beschäftigt oder haben Ihren Wohnsitz in NRW? Sie verdienen max. 30.000 Euro brutto im Jahr (bei gemeinsam veranlagten 60.000,-- Euro brutto). Sie sind beschäftigt, aber
    in Elternzeit? Dann gehen Sie Ihre Weiterbildung jetzt aktiv an und beantragen Sie den Bildungsscheck NRW unter 0211 8371929.

  • Rheinland-Pfalz:
    Sie wohnen in Rheinland-Pfalz und sind Angestellte(r)/geringfügig Beschäftigte(r)/Berufsrückkehrer*in oder Existenzgründer*in?
    Dann können Sie sich ab sofort die Kurse mit dem Qualifizierungsscheck Rheinland-Pfalz bis zu 500,-- Euro fördern lassen. Weitere Informationen zum Qualifizierungsscheck und zur Antragsstellung erhalten Sie unter: 0800 5888432 oder http://www.qualischeck.rlp.de/

 

Fördergelder vom Sicher-Stark-Team Fördermittel

Gemeinnützige Projekte, die faire Chancen für sozial benachteiligte Kinder in Deutschland schaffen, können sich um Fördermittel bewerben. Um eine Förderung erhalten zu können, müssen die Organisationen die Förderkriterien von DEUTSCHLAND RUNDET AUF erfüllen und ein dreistufiges Prüfverfahren durchlaufen...weiterlesen....

 

  • Zusätzliche projektgebundene Förderprogramme:

    Sprach-KitasAb dem 1. Januar startet das neue Bundesprogramm und Nachfolgeprojekt Sprach-Kitas. 

     

    Nach der erfolgreichen Phase von Schwerpunkt Kitas Sprache und Integration werden in den Sprach-Kitas neue Impulse, Anregungen und Ideen für die alltagsintegrierte Sprachbildung im Elementarbereich gesetzt.

    Mit dem neuen Bundesprogramm Sprach-KitasWeil Sprache der Schlüssel der Welt ist wird das fortgeführt, was in den Jahren 2011-2015 erfolgreich in den Schwerpunkt-Kitas gemacht wurde: Vertiefung und Förderung der Sprachkompetenz bei den Kindern.

    Ein weiterer Schwerpunkt dieses Projektes bildet nicht nur die Sprachbildung bei Kindern, sondern auch Inklusive Bildung und die Zusammenarbeit mit Familien.

     

    Mit den Projektgeldern werden außerdem zusätzliche Stellen für Sprachförderkräfte sowie für Fachberatungen geschaffen, 
    die 
    die beteiligten Kitas kontinuierlich bei der Umsetzung begleiten.

    Weitere Informationen sind auf der Internetseite von Frühe Chancen aufgeführt:

    http://www.fruehe-chancen.de/sprach-kitas


     
  • Zusätzliche ländergebundene Förderprogramme:

    Rheinland-Pfalz

    Kita!Plus - Landesprogramm zur Qualifizierung und Prozessbegleitung der pädagogischen Fachkräfte 
    und Teams in Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz.

    Es gibt sechs Förderbereiche, die mit jeweils 400,-- Euro pro Tag gefördert werden. Die Anträge für das Kita!Plus-Programm muss der Träger der Einrichtung stellen. 

    Mit diesem Programm lassen sich auch Teamfortbildungen finanzieren.
    Die Mindestteilnehmerzahl von zehn Fachkräften muss dafür erfüllt sein.

    Weitere Informationen und Vordrucke zu dem Kita!Plus-Programm erhalten Sie hier:

    https://lsjv.rlp.de/de/startseite/

    Nordrhein-Westfalen


     

    Sprachförderprogramm zur „Alltagsintegrierten Sprachbildung und Beobachtung im Elementarbereich

    Die Akademie-Seminare und Teamfortbildungen zu den Themen

    sind nach den gesetzlichen Vorgaben des neuen KiBiz-Änderungsgesetzes
    im Bereich Frühe Bildung, Sprachbildung, Sprachförderung und Beobachtung
    der sprachlichen Entwicklung förderungsfähig.

     

    Die Förderung muss der Träger Ihrer Einrichtung stellen. Gefördert werden pauschal 20,-- bzw. 40,-- Euro pro pädagogischer Fachkraft.

    Die Fortbildungen werden durchgeführt von zertifizierten Multiplikatoren des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen.

    Weitere Informationen und Vordrucke zu dem NRW-Programm „Alltagsintegrierte Sprachbildung“ erhalten Sie hier:

    https://www.kita.nrw.de/fachkr%C3%A4fte-fachberatung/qualifizierung

     

  • Tipps und Hinweise:

    Fragen Sie Ihren Träger/Ihren Arbeitgeber, ob er die Kosten für die Seminare und Vorträge übernimmt. 
    Grundsätzlich sind Fortbildungskosten von der Steuer absetzbar.
    Absetzbar sind aber nicht nur die reinen Teilnahmegebühren der Seminare und Lehrgänge, sondern auch die Fahrtkosten, die Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten, Lernmittel und Fachliteratur.

     

    Bildungsfreistellung/Bildungsurlaub

    Geltungsbereich: Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland

    In 14 der 16 Bundesländer gibt es das Recht auf bezahlte Freistellung für Weiterbildung, bekannt als Bildungsurlaub oder Bildungsfreistellung. Anspruch auf Freistellung haben dabei Erwerbstätige im Umfang von bis zu fünf Arbeitstagen pro Jahr. Die Freistellung bezieht sich meist auf politische und berufliche Weiterbildung, in einigen Ländern auch auf die allgemeine und die kulturelle Weiterbildung. Die rechtlichen Grundlagen unterscheiden sich von Land zu Land. Einen Link auf die Portale der Länder finden Sie unter:

    www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Bildung/AllgWeiterbildung/2016_Weiterbildung_Laenderuebersicht.pdf

    Auf der Homepage der Kultusministerkonferenz erhalten Sie des Weiteren einen guten Überblick über die Weiterbildungsförderung der Länder:
    www.kmk.org/themen/allgemeine-weiterbildung.html
    Unter anderem werden dort auch die Förderbedingungen für den  Bildungsscheck in Nordrhein-Westfalen und den Qualifizierungsscheck in Hessen vorgestellt. 

    Für einen noch umfassenderen, aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder sowie der Europäischen Union empfiehlt sich die Förderdatenbank.

    Informationen unter:

    http://www.foerderdatenbank.de/

*Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der EU gefördert.

 

Zuschüsse und Fördermittel für Kindertageseinrichtungen 

Gefördert werden

  • sowohl der (Neu-)Bau einer Kindertageseinrichtung, als auch der Umbau bereits vorhandener Räume in eine Kindertageseinrichtung (Baukostenzuschuss) sowie
  • der spätere Betrieb der Kindertageseinrichtung (Betriebskostenzuschuss).

siehe https://www.nuernberg.de/internet/kinderbetreuung/zuschuesse.html


**Das Sicher-Stark-Team gibt keine Garantie auf Aktualität und Anspruch der Fördermaßnahmen. Der Einzelfall entscheidet. Rechtsansprüche werden ausgeschlossen. Falls Sie neue Fördertöpfe kennen, die hier nicht aufgeführt sind, schreiben Sie uns.